Aktuelle Informationen COVID-19
Stand: 20.01.2021
Aufgrund der COVID-19 Pandemie sind bis voraussichtlich 15.02.2021 Beherbergungen zu touristischen Zwecken untersagt. Unterkünfte dürfen auch weiterhin nur für glaubhaft notwendige berufliche und geschäftliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
Auch alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen, Gastronomiebetriebe dürfen nur Speisen und Getränke zur Abholung oder Lieferung anbieten.
Die Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung für Beherbergungsbetriebe, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen finden Sie unter folgendem Link: Rechtsgrundlagen Bayerisches Gesundheitsministerium
Aktuelle Informationen finden Sie auch im Landesportal der Bayerischen Staatsregierung und hier die Informationen vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Wir hoffen, Sie bald wieder bei uns begrüßen zu dürfen!
Alle Angaben ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Gewähr.