IHRE GASTGEBER / YOUR HOSTS 2024

GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN Sehr geehrter Gast, wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Unterkunft bei einem Gastgeber im ZugspitzLand. Im Falle des Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages werden der Gastgeber und die Ferienregion ZugspitzLand, Körperschaft des öffentlichen Rechts, am Gern 1, 82490 Farchant – nachstehend „ZugspitzLand“ abgekürzt - ihre ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und die Rechte und Pflichten Ihres Gastgebers bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen getroffen werden sollen. Diese Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und Ihrem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch. 1. 1.STELLUNG VON ZUGSPITZLAND; GELTUNGSBEREICH DIESER VERTRAGSBEDINGUNGEN 1.1. Für alle Vertragsschlüsse gilt: a) ZugspitzLand ist Betreiberin der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeberin entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit sie dort als Herausgeberin/Betreiberin ausdrücklich bezeichnet ist. b) Soweit ZugspitzLand weitere Leistungen der Gastgeber vermittelt, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Gastgebers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Gastgebers oder von ZugspitzLand selbst darstellen noch als solches beworben werden hat ZugspitzLand lediglich die Stellung eines Vermittlers von Unterkunftsleistungen. c) ZugspitzLand hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen von ZugspitzLand vorliegen. d) Unbeschadet der Verpflichtungen von ZugspitzLand als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit von ZugspitzLand) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist ZugspitzLand im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach b) oder c) weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Sie haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel. 1.2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam verein-bart, für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von ZugspitzLand herausgegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsangebote in Internetauftritten sind. 1.3. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedin-gungen zu treffen. 2. VERTRAGSSCHLUSS 2.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen. b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 5 dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. c) Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen ist Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger ausschließlich diese, nicht der einzelne Gast, soweit diese die Buchung nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Vertreter namens und in Vollmacht des Gastes vornehmen. 2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gastgebers (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung. ALLGEMEINE INFORMATIONEN 24 GÄSTEKARTE Mit Ihrer Gästekarte steht Ihnen das gesamte ZugspitzLand mit einem üppigen Angebot an Spaß und Unterhaltung offen. Sie kommen in den Genuss umfang- reicher Vergünstigungen und Ermäßigungen. Zum Beispiel können Sie mit der Gästekarte von Farchant die Ortsbusse und die Regionalbusse des RVO oder mit der Gästekarte von Oberau direkt die Regionalbusse des RVO im Umkreis kostenlos nutzen. Genaue Informationen erhalten Sie hierzu in Ihrer jeweiligen Tourist- Information. Die jeweilige Karte ist gültig in allen Orten des ZugspitzLandes und nicht übertragbar. Sie erhalten Ihre Gästekarte bei der Anmeldung von Ihrem Gastgeber. KURBEITRÄGE pro Person | Aufenthaltstag in Farchant Erwachsene € 2,80 | Kinder (6–15 Jahre) € 1,00 | Kinder (0–5 Jahre) sind frei. Ermäßigungen auf den aktuell geltenden Kurbeitrag: ab Behinderungsgrad 80: € 1,00 Behinderungsgrad 100: 100 % Ermäßigung. Begleitpersonen der vorgenannten Personenkreise – amtlich vermerkt im Ausweis – sind kurbeitragsfrei. pro Person | Aufenthaltstag in Oberau Erwachsene € 2,00 / Hauptsaison (15.06. bis 30.09. | 15.12. bis 15.01.) Erwachsene € 1,50 / Nebensaison (16.01. bis 14.06. | 01.10. bis 14.12.) Kinder bis 15 Jahre sind frei. Ermäßigungen auf den aktuell geltenden Kurbeitrag: ab Behinderungsgrad 80: 50 % Ermäßigung. Behinderungsgrad 100: 100 % Ermäßigung. Begleitpersonen der vorgenannten Personenkreise – amtlich vermerkt im Ausweis – sind kurbeitragsfrei. In Eschenlohe fallen keine Kurbeiträge an. Stand: Oktober 2023 REISERÜCKTRITT Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung! Wenn Sie Ihre gebuchte Reise aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Unfall) nicht antreten können oder abbrechen müssen, dann schützt Sie eine Reise-Rücktrittskostenversicherung vor den finanziellen Folgen. Unter folgendem Link können Sie eine Reiserücktrittsversicherung buchen: GÄSTEKARTE TOURIST PASS ZUGSPITZLAND FERIENREGION / VACATION REGION GÄSTEKARTE TOURIST PASS ZUGSPITZLAND FERIENREGION / VACATION REGION GÄSTEKARTE TOURIST PASS ZUGSPITZLAND FERIENREGION / VACATION REGION www.zugspitzland.de/uebernachten/reiser%C3%BCcktrittsversicherung

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